FAQ
PRAXISBESUCH
Kann ich auch ohne einen Termin eine Behandlung bekommen?
Um Ihnen die Wartezeiten zu ersparen, ist jede Behandlung nur nach Termin möglich.
Weitere Termine nach Verfügbarkeit.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen trotz Terminvereinbarung zu geringen Wartezeiten kommen kann.
Kann ich Termine Telefonisch vereinbaren?
Ja, bitte halten Sie Ihre Verordnung während des Telefonats griffbereit. Sie können den ersten Termin telefonisch reservieren und anschließend persönlich vor Ort weitere Termine vereinbaren. Nehmen Sie sich vor Ihrer ersten Behandlung für die weitere Terminvergabe Zeit, um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Alle Termine zu den Folgeverordnungen können Sie selbstverständlich telefonisch mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen verbindlichen Termin handelt und Ihnen bei Nichtwahrnehmung dieses Termins eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt wird.
VERORDNUNG
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 7 Tagen und bei Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.
Bei Privatrezepten gibt es keine Einschränkungen.
Kann ich mit der Verordnung auch Massage in Anspruch nehmen?
Wir wissen, dass die Massage den Körper entspannt, jedoch ist bei Beschwerden in den meisten Fällen eine andere therapeutische Intervention langfristig sinnvoller, um die Schmerzen nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus versicherungstechnischen Gründen ausschließlich die auf dem Rezept verordnete Therapie (MT, KG etc.) durchführen.
BEHANDLUNG
Wie lange dauert eine Behandlung?
Dies ist abhängig von der verordneten Therapie. In der Regel dauert eine Behandlungseinheit ca.20 Minuten. Wieviel Zeit sie einplanen sollten, wird Ihnen spätestens bei der Terminvergabe mitgeteilt.
Habe ich einen Eigenanteil zu zahlen?
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert.
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Gesetzlich Versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 7 Tagen und Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.
Bei Privatrezepten gibt es keine Einschränkungen.
Wie sind die Fristen für eine Terminabsage?
In der Regel können kurzfristig abgesagte Termine nicht neu vergeben werden. Es ist uns daher wichtig, dass Sie uns bei einer Terminabsage diesen in dringenden Fällen spätestens jedoch 24 Stunden zuvor absagen. Gerne können Sie uns hierfür anrufen oder auch auf unsere Mailbox sprechen.
Für den Fall, dass reservierte Termine ohne Absage binnen 24 Stunden vor Termin nicht wahrgenommen werden, so wird dieser Termin in Höhe von der Behandlungseinheit (ca. 30 Euro) Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Bei Behandlungen, die länger als 20 Minuten gehen, kann der Betrag höher ausfallen.
Rechtlich begründet sich der Anspruch auf ein Ausfallhonorar auf § 615 BGB.
ALLGEMEINES
Parkmöglichkeiten
Gegenüber der Praxis sind in der Donnerschweer Str. Kurzzeitparkplätze ( Dauer bis 2h) und am Ende der Straße, beim Zahnarzt, ein weiterer Parkplatz.
Kann ich mein Handtuch in der Praxis lagern?
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Lagermöglichkeiten für Handtücher anbieten können.
Nehmen Sie Kontakt auf
Donnerschweer Str. 40
26123 Oldenburg